Intelligent Vernetzte Medizin

Informationen zur Hybrid-DRG

Couch bei IVMplus mit HybridDRG Logo

Intelligent Vernetzte Medizin

Informationen zur Hybrid-DRG

Alles, was Sie über die neue sektorengleiche Vergütung ab 2024 wissen müssen – Wir informieren und bereiten Sie vor!

Am 19.12.2023 verordnete das Bundesministerium für Gesundheit eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG). Diese Verordnung trat am 01. Januar 2024 in Kraft.


Die Hybrid DRG ist ein neues Vergütungssystem für medizinische Leistungen, bei dem Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen spezielle Fallpauschalen erhalten. DRG steht für „diagnosis-related groups“ (deutsch „diagnosebezogene Fallgruppen“). Der Begriff „Hybrid“ bedeutet, dass die Pauschale sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern abgerechnet werden kann, was sektorenübergreifende Vergütung genannt wird.

Elektronische Abrechnung möglich bei folgenden Kassen:
Auch mit weiteren Krankenkassen stehen wir derzeit im engen Austausch und prüfen mögliche Abrechnungsmodalitäten.

Auch mit weiteren Krankenkassen stehen wir derzeit im engen Austausch und prüfen mögliche Abrechnungsmodalitäten.

ab Juli ebenso abrechenbar:

>> Mehr dazu

Unsere Priorität liegt darin, Fakten zu schaffen und Ihnen weiterhin Sicherheit zu bieten. Von der Selbstverwaltung wurde für den ambulanten Bereich lediglich eine Umsetzvereinbarung über die kassenärztlichen Vereinigungen mittels Quartalsabrechnung beschlossen. Hierbei wurden Dritte als Abrechnungsdienstleister, wie es im Gesetzesentwurf klar gefordert ist, nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund ist die IVM plus in ständigem Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und Vertretern der Krankenkassen.

Die IVM Plus ist seit langem aktiv im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und Krankenkassen, um die Umsetzung einer Hybrid DRG im ambulanten Bereich zu fördern.
>> Mehr dazu

Unsere Priorität liegt darin, Fakten zu schaffen und Ihnen weiterhin Sicherheit zu bieten. Von der Selbstverwaltung wurde für den ambulanten Bereich lediglich eine Umsetzvereinbarung über die kassenärztlichen Vereinigungen mittels Quartalsabrechnung beschlossen. Hierbei wurden Dritte als Abrechnungsdienstleister, wie es im Gesetzesentwurf klar gefordert ist, nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund ist die IVM plus in ständigem Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und Vertretern der Krankenkassen.


Stetig standen wir in Verhandlungen, um die Hybrid-DRG-Abrechnung zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) haben wir eine Lösung zur elektronischen Abrechnung entwickelt. Fälle dieser Krankenkassen rechnen wir bereits seit Anfang Mai ab. Weitere Kassen werden folgen.


Rückwirkend können erbrachte Hybrid-DRG-Fälle auch für die vergangenen Quartale 2024 angemeldet und abgerechnet werden, sofern keine KV-Abrechnung erfolgt ist.

2 Mitarbeiterinnen vor Computer der IVMplus

Wichtige Informationen aus der Verordnung:

  • Einführung der Hybrid DRGs zum 01.01.2024
  • Startkatalog umfasst 12 Hybrid DRGs durch insgesamt 244 OPS-kodierte Verfahren für

    • Eingriffe bei Hernien
    • Eingriffe am Fuß
    • Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal
    • Eingriffe an Harnorganen
    • Eingriffe an Uterus und Adnexen

Enthaltene Leistungen:

Operation sowie unmittelbar verbundene ärztliche Leistungen
Anästhesie
Sachkosten
Aufwände für Unterkunft und Verpflegung von Patient:innen, die bei Übernachtung anfallen

Nicht enthaltene Leistungen:

Präoperative Leistungen, die regelhaft nicht am Tag der Operation bzw. außerhalb der Einrichtung in der die Operation durchgeführt wird
Postoperative Nachsorge nach Abschluss der postoperativen Nachbeobachtung
Leistungen zur Indikationsstellung und Abklärung des Narkoserisikos
2 Mitarbeiterinnen vor Computer der IVMplus

Wir bieten Ihnen im Abrechnungsbereich der Hybrid-DRG zwei Module an:

>> Mehr Infos zu den Modulen

Modul 1: Übernahme der reinen Abrechnung. Innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang der Krankenkasse erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung, abzüglich unserer Managementpauschale von 2,1%, mit Rabatten ab dem 250. Fall/Kalenderjahr oder dem 500. Fall/Kalenderjahr

Bei Wahl des Modul 2 profitieren Sie zusätzlich zur Abrechnung von unserem exklusiven Service zur Verteilung der Vergütungen an alle Leistungserbringer, die am jeweiligen Fall beteiligt sind.

Genießen Sie diesen umfassenden Service zu einem attraktiven Satz von 2,3% der festgelegten Preise. Ab dem 250. Fall erhalten Sie zudem gestaffelte Vergünstigungen. Ihr Rundum-sorglos-Paket für eine effiziente Abwicklung!

Modul 1

  • ✔️ Staffelpreise
  • ✔️ Onlineschulung inklusive Portaleinweisung
  • ✔️ Service-Hotline

  • ❌ Vergütungsverteilung
  • ❌ Enge Servicebetreuung
Fälle pro Kalenderjahr Vergütung der IVM Plus GmbH
Ab dem 1. bis 249. Fall 2,1%
Ab dem 250. bis 499. Fall 1,95%
Ab dem 500. Fall Verhandelbar
Fälle pro Kalenderjahr Vergütung der IVM Plus GmbH
Ab dem 1. bis 249. Fall 2,3%
Ab dem 250. bis 499. Fall 2,14%
Ab dem 500. Fall Verhandelbar

Modul 2

  • ✔️ Staffelpreise
  • ✔️ Onlineschulung inklusive Portaleinweisung
  • ✔️ Service-Hotline

  • ✔️ Vergütungsverteilung
  • ✔️ Enge Servicebetreuung

Weitere Informationen und den entsprechenden Dienstleistungsabrechnungsvertrag erhalten Sie von uns persönlich.  

Kontaktieren Sie Ihren Hybrid-DRG Beauftragten mittels Kontaktformular:

per E-Mail operateure@ivmplus.de,

oder telefonisch unter 0345 27950540

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen! 

Ihr Team der IVM plus