Intelligent Vernetzte Medizin
Informationen zur Hybrid-DRG
Intelligent Vernetzte Medizin
Informationen zur Hybrid-DRG
Alles, was Sie über die neue sektorengleiche Vergütung ab 2024 wissen müssen – Wir informieren und bereiten Sie vor!
Am 19.12.2023 verordnete das Bundesministerium für Gesundheit eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG). Diese Verordnung trat am 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Hybrid DRG ist ein neues Vergütungssystem für medizinische Leistungen, bei dem Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen spezielle Fallpauschalen erhalten. DRG steht für „diagnosis-related groups“ (deutsch „diagnosebezogene Fallgruppen“). Der Begriff „Hybrid“ bedeutet, dass die Pauschale sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern abgerechnet werden kann, was sektorenübergreifende Vergütung genannt wird.
Elektronische Abrechnung möglich bei folgenden Kassen:
Auch mit weiteren Krankenkassen stehen wir derzeit im engen Austausch und prüfen mögliche Abrechnungsmodalitäten.
Auch mit weiteren Krankenkassen stehen wir derzeit im engen Austausch und prüfen mögliche Abrechnungsmodalitäten.
Die IVM Plus ist seit langem aktiv im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und Krankenkassen, um die Umsetzung einer Hybrid DRG im ambulanten Bereich zu fördern.
Stetig standen wir in Verhandlungen, um die Hybrid-DRG-Abrechnung zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) haben wir eine Lösung zur elektronischen Abrechnung entwickelt. Fälle dieser Krankenkassen rechnen wir bereits seit Anfang Mai ab. Weitere Kassen werden folgen.
Rückwirkend können erbrachte Hybrid-DRG-Fälle auch für die vergangenen Quartale 2024 angemeldet und abgerechnet werden, sofern keine KV-Abrechnung erfolgt ist.
Wichtige Informationen aus der Verordnung:
- Einführung der Hybrid DRGs zum 01.01.2024
- Startkatalog umfasst 12 Hybrid DRGs durch insgesamt 244 OPS-kodierte Verfahren für
- Eingriffe bei Hernien
- Eingriffe am Fuß
- Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal
- Eingriffe an Harnorganen
- Eingriffe an Uterus und Adnexen
Enthaltene Leistungen:
Nicht enthaltene Leistungen:
Wir bieten Ihnen im Abrechnungsbereich der Hybrid-DRG zwei Module an:
Modul 1
Fälle pro Kalenderjahr | Vergütung der IVM Plus GmbH |
---|---|
Ab dem 1. bis 249. Fall | 2,1% |
Ab dem 250. bis 499. Fall | 1,95% |
Ab dem 500. Fall | Verhandelbar |
Fälle pro Kalenderjahr | Vergütung der IVM Plus GmbH |
---|---|
Ab dem 1. bis 249. Fall | 2,3% |
Ab dem 250. bis 499. Fall | 2,14% |
Ab dem 500. Fall | Verhandelbar |
Modul 2
Weitere Informationen und den entsprechenden Dienstleistungsabrechnungsvertrag erhalten Sie von uns persönlich.
Kontaktieren Sie Ihren Hybrid-DRG Beauftragten mittels Kontaktformular:
per E-Mail operateure@ivmplus.de,
oder telefonisch unter 0345 27950540
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Ihr Team der IVM plus